Europa-eCall in zehn Jahren vs. Deutschland-UMD sofort

Europa-eCall in zehn Jahren vs. Deutschland-UMD sofort

Bis die meisten Fahrzeuge tatsächlich eCall bereithalten, werde es wohl noch zehn bis 15 Jahre dauern, resümiert der Auto Club Europa (ACE). Denn die Verpflichtung zum Notrufsystem eCall für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union ab April 2018 gilt nur für „neu typgeprüfte Automodelle, nicht aber alle Neuwagen. Fahrzeuge, die ihre Typzulassung vor dem Stichtag erhalten haben, dürfen weiter ohne eCall verkauft werden.“

Quelle: GDV Dienstleistungs-GmbH

Wer den Aussagen zum Datenschutz traut und nicht darauf warten will, bis das eingebaute eCall-Notrufsystem zur Standard-Fahrzeug-Ausstattung geworden ist, kann alternativ bei vielen Versicherern unter der Bezeichnung „Unfallmeldedienst“ (UMD) eine Nachrüstlösung* für praktisch jedes Fahrzeug erhalten. Sie besteht aus einem Unfallmeldestecker für den Zigarettenanzünder (12 Volt-Buchse) und einer Smartphone-App. Einmal installiert, funktioniert es ganz ähnlich wie das fest eingebaute System: Sensoren im Unfallmeldestecker erkennen eine Kollision und ihre Aufprallstärke, die Informationen werden über Bluetooth an das Smartphone des Fahrers gesendet, die Unfallmelde-App ruft automatisch die Notrufzentrale an, das Unfallopfer kann direkt mit einem Notrufagenten sprechen. Gleichzeitig erhält der Agent die von der Unfallmelde-App übersendeten Positionsdaten des Unfallfahrzeugs und die letzte Fahrtrichtung. Nach persönlicher Klärung der Sachlage gibt die Notrufzentrale der Autoversicherer alle für eine schnelle Hilfe notwendigen Informationen umgehend an die Rettungsleitstelle weiter, damit diese dem Unfallopfer schnelle Hilfe leisten kann. (Quelle: www.unfallmeldedienst.de)

Alternative mit Einschränkungen: Der Unfallmeldedienst (UMD) ist derzeit allerdings ausschließlich für die Nutzung in Deutschland konzipiert. Im europäischen Ausland schlägt das System lediglich die 112 als Notrufnummer vor. Und falls die Übertragung der Informationen nicht über eine mobile Internetverbindung möglich ist (bis zu einem Netz von 2G) und diese daher per SMS verschickt werden, können – je nach Mobilfunkvertrag – Kosten anfallen.

* Anm. d. Red.: vergleichbare Systeme von Fahrzeugherstellern und anderen Anbietern können aufgrund ihrer unterschiedlichen Zusatzleistungen und Kostenmodelle hier nicht berücksichtigt werden.

DiH (Redaktion)

By | 2018-05-09T06:40:51+00:00 05.04.2018|aktuelles|0 Comments