Der sogenannte Grünpfeil feiert 2018 seinen 40. Geburtstag. Darauf weist Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (GDV) hin – und darauf, dass das Schildchen eine bewegte Geschichte und von Anfang an eine Sonderstellung im Verkehrsrecht eingenommen hat: „Der Grünpfeil wurde 1978 in der DDR eingeführt, weil die vorherige Regel: »Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt« internationalen Vereinbarungen zum Straßenverkehrsrecht widersprach“.
Laut Landesverkehrswacht Niedersachsen sollte das Zeichen im Zuge der Wiedervereinigung eigentlich wegfallen, es konnten aber die Schilder nicht alle rechtzeitig zum 31. Dezember 1990 abgebaut werden. „Mit einer Ausnahmeregelung sollten sie noch maximal ein weiteres Jahr Bestand haben. Auf Grund des großen Widerstandes innerhalb der Bevölkerung gegen die Abschaffung wurde die Grünpfeil-Regelung jedoch im März 1994 als fester Bestandteil in die »gemeinsame« Straßenverkehrsordnung aufgenommen.“
Anders als in der DDR besteht aber seitdem die Pflicht, vor dem Abbiegen bei Rot anzuhalten. Seither blieb das Verhältnis der Autofahrer und der Verkehrsbehörden zum Einsatz des Grünpfeils gespalten, berichtet Brockmann (GDV): „Insbesondere in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung standen überwiegend westdeutsche Fachleute dem Grünpfeil sehr kritisch gegenüber. Studien wurden durchgeführt, Beobachtungen vorgenommen und Unfalldaten analysiert. Das Ergebnis waren umfangreiche Kriterien, die den Einsatz eines Grünpfeils ausschließen und in der VwV-StVO verankert wurden, dem Regelwerk, das Verwaltungen bei der Anordnung von Verkehrszeichen zu berücksichtigen haben. Befürworter des Grünpfeils betonen zumeist die Verbesserungen im Verkehrsablauf und die dadurch reduzierten Umweltbelastungen. Kritiker argumentieren insbesondere mit einer erhöhten Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Je nachdem, ob Befürworter oder Kritiker in der Mehrheit sind, gab es in den letzten 23 Jahren regional sehr unterschiedliche Entwicklungen.