Gerade Teil-Baustellen im laufenden Verkehrsbetrieb sind immer auch Gefahrstellen. Häufig wird im Verlauf der Bauarbeiten eine geänderte Verkehrsführung notwendig. Verkehrszeichen müssen diese deutlich machen, vor allem aber den Verkehrsfluss sicher gewährleisten. Weil unklare Streckenführungen katastrophale Folgen haben können, müssen Unternehmen bei der zuständigen Behörde Anordnungen einholen, bevor sie eine Baustelle einrichten, die sich auf den Straßenverkehr auswirkt.
Für viele Verkehrsteilnehmer kommen die Änderungen aber dennoch „überraschend“ – mit ganz unterschiedlichen Reaktionen: Manche lassen sich nicht „irritieren“ und fahren einfach durch wie immer. Vielleicht wissen sie, dass der Tatbestandskatalog nur ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro vorsieht (TBNR 141184) – jedenfalls, solange nichts Schlimmeres passiert …
Fahrschüler, besonders in der Prüfung, sind hier nicht zu beneiden. Gerade, wenn schlechte Vorbilder vorausfahren, droht ihrem Prüfungserfolg durch solche sonst beinahe problemlosen Abbiegevorgänge höchste Gefahr! Sie müssen sich nicht nur den ständigen Drängeleien der anderen widersetzen, sondern auch auf unvorhergesehene Ereignisse besser reagieren als die routinierten Fahrer, denen das eigentlich viel leichter fallen sollte.
Auch Nutzer von Navigationsgeräten müssen an solchen Stellen Stärke zeigen, also das, was Ex-Fußballprofi Oliver Kahn so gerne „Eier“ nennt: Sie müssen – die Verkehrszeichen anerkennend – z. B. der klaren Anweisung „Hier links abbiegen“ widerstehen, und geradeaus weiterfahren, bis ihr Navigationsgerät den Faden wieder aufnimmt und eine alternative Strecke zum Ziel anbieten kann.
TIPP: Wer größere Baustellen wahrnimmt, kann sich im Internet über die Planungen informieren, z. B. hier:
DiH (Redaktion)