Hoverboards: Nichts für den öffentlichen Straßenverkehr

Hoverboards: Nichts für den öffentlichen Straßenverkehr

Es scheint wie ein harmloser Freizeitspaß, aber das Fahren mit den Hoverboards kann schwere Folgen haben. Wer sich unerlaubt damit im Straßenverkehr bewegt, riskiert eine empfindliche Geldstrafe. Bei wiederholten Verstößen kann sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Die Prüfgesellschaft DEKRA hat zum Beleg der Gefährlichkeit eine Kollision mit einem Pkw nachgestellt. Mit rund 40 km/h prallte das Auto auf den Dummy mit dem Board. Die Verletzungen wären bei einem realen Unfall schwerwiegend gewesen.

„Genau wie Fußgänger sind Hoverboardfahrer im Straßenverkehr ungeschützt und bei Kollisionen beispielsweise mit Pkw stark gefährdet“, so DEKRA-Unfallforscher Markus Engelhaaf. Da die Boards weder zugelassen noch versichert werden können, muss der Fahrer oder Eigentümer eines Hoverboards selbst für entstandene Schäden gerade stehen. Das könne vor allem bei Personenschäden mit hohen Folgekosten für Krankenhaus und Rente existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die DEKRA-Experten raten deshalb daran zu denken: „Der harmlose Spaß mit dem Hoverboard ist nur dann wirklich harmlos, wenn man das Board in einer sicheren Umgebung auf privatem Gelände fährt“.

AnK (Redaktion)

By | 2018-05-09T07:31:12+00:00 14.07.2017|aktuelles|0 Comments